Die Statuten der Banken sehen es vor, Kreditengagements von Kunden in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Für diese Überprüfung werden beispielsweise aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen benötigt, die dann vom Unternehmen einzureichen sind. Daneben bewerten die Banken die Engagements auch anhand eines Ratings.
Bei dramatischen Verschlechterungen der wirtschaftlichen Lage kommt es immer wieder dazu, dass Banken einmal vergebene Kreditlinien streichen. Das Kündigungsschreiben geht den Kontoinhabern in diesen Fällen meist einige Wochen vor der Streichung der Kreditlinie zu. Dieser Zeitraum ist oft jedoch nur sehr kurz gehalten, so dass kaum Zeit zum Handeln bleibt. Wird jedoch nicht gehandelt, drohen erste Konsequenzen. So können beispielsweise Löhne nicht mehr pünktlich gezahlt werden, auch Lieferanten und Kreditgeber können nicht mehr fristgerecht bedient werden.
Jetzt schnell zu handeln ist daher oberstes Gebot. So sollte zuerst überprüft werden, ob die Kreditkündigung selbst rechtens war, idealerweise kann das Schreiben dabei von einem Anwalt überprüft werden. Sofern es möglich ist, sollte der Kündigung widersprochen werden. Daneben sollte das Unternehmen jetzt schnell die Kosten senken, beispielsweise über die Möglichkeit des Factorings (Verkauf von Forderungen) oder aber über Gehaltsverzicht der Mitarbeiter. Um keine Probleme mit Lieferanten zu bekommen ist es ratsam, dort über Zahlungsaufschübe oder längere Zahlungsziele zu sprechen.
Letztlich führt jedoch kein Weg daran vorbei, mit der Hausbank das Gespräch zu suchen. Unter Umständen lässt sich die aktuelle Lage erklären und die Bank gewährt noch eine weitere Frist, innerhalb derer sich die Zahlen verbessert haben müssen. Sollte die Bank nicht gesprächsbereit sein, kann es sich unter Umständen lohnen, bei der Konkurrenz nachzufragen. Dort sollte die derzeitige Situation offen angesprochen und erklärt werden, eventuell bieten sich dabei Möglichkeiten der Kreditumschuldung.
In derartigen Situationen helfen daneben oft auch die Krisenexperten der Industrie- und Handelskammern. Sie stehen den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite und helfen in vielen Fällen schnell und unbürokratisch.
Beitragsdatum: 13. Oktober 2009
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Diese Hinweise sind wirklich ein Scherz. Wenn die Bank den
Kredit kündigt und fällig stellt bleibt für viele Unternehmen
nur der einzig richtige Weg. Der Bank mittelem, daß Insolvenzantrag
wegeh drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt wird.