Update: Fluglotsenstreik kurzfristig abgesagt
Alte Meldung: Morgen droht ein totales Flughafen-Chaos
Die Fluglotsen-Gewerkschaft ruft über 5000 Tarifbeschäftigte dazu auf, morgen zwischen 6 und 12 Uhr die Arbeit ruhen zu lassen und zu streiken. Bis zu 2000 Flüge und unzählige Reisende sind davon betroffen. Das Frankfurter Arbeitsgericht erlaubte den geplanten Fluglotsen-Ausstand, doch die Deutsche Flugsicherung möchte den Streik noch verhindern und ging in Berufung. Allein auf dem Frankfurt am Main Airport stehen 500 bis 600 Flüge möglicherweise auf der Kippe und bereits jetzt werden Feldbetten organisiert und Essen- sowie Getränkeausgaben koordiniert. Der Deutsche Reiseverband schätzt, dass hunderttausende Menschen die Streikauswirkungen zu spüren bekommen.
Was machen Urlauber, die einen Flug gebucht haben. Bekommen Sie bei ausfallendem Flug ihr Geld zurück?
Ja. Bei annulliertem oder verspätetem Flug (mehr als 5 Stunden) kann vom Flug zurückgetreten werden und man bekommt ohne Abzüge sein Geld wieder. Wer dennoch fliegen möchte, hat auf einen späteren Flug Anspruch, wenn der Streik vorbei ist. Air-Berlin- und Lufthansa-Kunden haben zudem die Möglichkeit des Umtausches von einem Flug- in ein Zugticket.
Was, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat?
In dem Fall kann man vom Reisevertrag nicht gleich zurücktreten, sondern man muss sich mit dem jeweiligen Reiseveranstalter absprechen, denn nur bei völlig ungewisser Abreise oder erheblicher Verspätung ist eine Kündigung aufgrund höherer Gewalt möglich und man bekommt seinen Reisepreis zurück. Bei verspätetem Flug von vier bis fünf Stunden kann beim Veranstalter der Preis gemindert werden.
Die Pflichten der Fluggesellschaft
Eine Fluggesellschaft muss bei Annullierung und Verspätung die Passagiere während der Wartezeit betreuen, beispielsweise mit kostenlosen Mahlzeiten, Getränken, Telefonaten oder E-Mails. Bei notwendiger Übernachtung müssen die Kosten von der Fluggesellschaft übernommen werden.
Kann beim Fluglotsenstreik zusätzliche Geldentschädigung gefordert werden?
Bei Annullierung, Überbuchung oder ebenso Verspätung ab 3 Stunden haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 Euro, jedoch lediglich, wenn kein außergewöhnlicher Umstand daran schuld ist. Miserables Wetter zählt jedoch als außergewöhnlich.
Was ist, wenn man aufgrund des Streiks zu spät zum Job kommt?
In diesem Fall muss man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten, jedoch muss sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber sofort melden. Allerdings braucht der Arbeitgeber für die Fehlzeit keinen Lohn bezahlen.
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